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Hinweis: Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind wir im Falle der Bereitstellung einer Postanschrift für juristische Personen, Personengesellschaften und Rechtsgestaltungen im Sinne von § 3 Abs. 3 GwG verpflichtet, (1.) den Vertragspartner und den/die sog. wirtschaftlich Berechtigten nach den Vorgaben des GwG zu identifizieren. Außerdem sind wir verpflichtet, die zur Identifizierung gemachten Angaben zu überprüfen und zu prüfen, ob es sich bei dem Vertragspartner oder bei dem wirtschaftlich Berechtigten um eine sog. politisch exponierte Person, um ein Familienmitglied oder um eine bekanntermaßen nahestehende Person einer politisch exponierte Person handelt.
Sofern ein Mitglied des Vertretungsorgans oder des gesetzlichen Vertreters eine juristische Person ist, sind für dieses Mitglied folgende Angaben zu machen [§ 9 Abs. 4 Nr. 2 e HS 2 GwG] :
Unternehmen (Firma, Name oder Bezeichnung), Rechtsform, Registernummer (soweit vorhanden), Anschrift (Sitz/Hauptniederlassung).